Genau das soll ein Mitarbeiter der Stadt Recklinghausen getan haben.
Er fuhr früh zur Arbeit, checkte an der Stechuhr ein und ... fuhr wieder nach Hause oder ins Cafe oder zum Friseur und ... kam an Abend wieder zur Arbeitsstelle, zum Auschecken an der Stechuhr.
Die Stadt ist ihm durch eine Überwachung durch Detektive auf die Schliche gekommen und hat die fristlose Kündigung ausgesprochen. Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage. Im Gütetermin erschien er wiederum nicht. Aber da hat er auch nichts verpasst, da das Verfahren nach der Meldung der Recklinghäuser Zeitung fortgesetzt wird.
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