Freitag, 30. Dezember 2011

Kann ich dem Arbeitnehmer den Arzt im Vertrag vorschreiben

Eine Rechtsanwaltsgehilfin fand in ihrem Arbeitsvertrag einen Passus, wonach sie sich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit vertraglich zur Untersuchung bei einem bestimmten Arzt verpflichtet. Darüber hinaus sollte sie automatisch zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet werden. Sollte sie sich später hieran nicht halten, würde der Lohn während der Krankschreibung nicht weitergezahlt.

Grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) besteht im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ein Entgeltfortzahlungsanspruch (§ 3 EntgFG) gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rechtsanwälte hatten nun wohl aus ihrer Erfahrung heraus den Verdacht, dass einige Arbeitnehmer diese Regelung zu ihrem Vorteil und zum Schaden des Arbeitgebers ausnutzen. Dem sollte mit der vertraglichen Regelung ein Riegel vorgeschoben werden.

Doch es half nichts. Dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main (7 Ca 1549/11) ging diese vertragliche Regelung nach einer Meldung auf stern.de zu weit, so dass diese unwirksam war.

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