Eine Verkäuferin einer Karstadtfiliale (31 Jahre Betriebszugehörigkeit) wehrt sich gegen eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls von 2 Socken. Angeblich wurden nur deren Abrechnung vergessen.
Im Verfahren um die Kündigungsschutzklage gab es dann im Gütetermin eine Überraschung - und damit ist nicht ein Vergleichsschluss gemeint (den es auch nicht gab) - 24 Mitarbeiter wollten die Arbeitnehmerin unterstützen. Die Saalbestuhlung war nicht ausreichend groß. Sogar Geld gesammelt haben die Kollegen, damit sich die Arbeitnehmerin einen Anwalt leisten kann - so der Bericht aus dem Flensburger Tageblatt.
Wenn Sie so bedürtig ist, hätte es aber auch Prozesskostenhilfe gegeben.
Ein seltener Fall von Solidarität unter Kollegen, wobei die Frage der Bedürftigkeit in den Hintergrund tritt. Die auf diese Weise leistungsfähige Partei bekomnt nämlich bei wahrheitsgemäßer Antragstellung keine PKH!
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