Wir berichteten schon in verschiedenen Artikeln über die Frage, ob auf Urlaubsabgeltungsansprüche wirksam verzichtet werden kann, z.B. hier.
Gegen das klagestattgebende Berufungsurteil des Sächsischen LAG wurde Beschwerde auf Zulassung der Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt. Nun liegt der Beschluss in der Sache 9 AZN 1015/11 vor.
Die Revision wird zugelassen. Damit wird das Bundesarbeitsgericht über folgende Frage zu entscheiden haben:
"Ist ein nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossener Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer wirksam, durch den der Arbeitnehmer auf die Abgeltung seines Anspruchs verzichtet?"
Doch jetzt muss erst einmal die Arbeitgeberseite die Revision begründen und hat dafür 2 Monate Zeit.
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