Darf ein Arbeitsgericht ein Kündigungsschutzverfahren (der Beschleunigungsgrundsatz sollte nicht unbeachtet bleiben) aussetzen, wenn über eine zeitlich vorgehende Kündigung noch nicht rechtskräftig entschieden wurde?
Das LAG Nürnberg bejaht diese Frage mit seiner Entscheidung vom 24.11.2011 (7 Ta 185/11) Hat der Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausgesprochen und wird durch Urteil entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet worden sei, ist die Entscheidung, das Kündigungsschutzverfahren bezüglich einer Kündigung, die das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt beenden würde, bis zur Rechtskraft des Urteils auszusetzen, ermessensfehlerfrei.
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