So dachte wohl die Gewerkschaft. In einem Autohaus sollte ein einköpfiger Betriebsrat gewählt werden.
Es bewarben sich unter anderem der Schwiegersohn des Unternehmers (Arbeitgeber) und die Tochter des Arbeitgebers. Die Tochter wurde als Kandidatin nicht zugelassen, der Schwiegersohn schon.
Die Betriebsratswahl wurde angefochten vom Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht. Schwiegersohn und Tochter des Unternehmers sind Verwandte erstebn Grades und so hätte der Wahlvorstand entscheiden müssen, ob er beide zur Wahl zuläßt oder keinen. Aufgrund der Ungleichbehandlung und weiterer formaler Fehler war die Anfechtungsklage zulässig - wie auf der Internetseite hna.de mitgeteilt wird.
Sind Verwandte des Arbeitgebers
http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-goettingen/goettingen/gewerkschaft-will-keine-angehoerigen-chefs-kandidaten-betriebsrat-zulassen-1602788.html
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