Montag, 15. August 2011

Unter Druck gesetzt vom Arzt - Systemversagen

Viele Menschen halten den Aufbau des deutschen Krankenversicherungssystems für fehlerhaft. Aber das ein Gericht ein Systemversagen bestätigt ist eher selten.

Doch so ist es geschehen. Der Artikel auf http://sozialrecht-chemnitz.blogspot.com/2011/08/systemversagen.html verweist auf ein Urteil des Hessischen LSG, in dem einer Patientin zugestanden wurde, dass deren Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse auch dann zu übernehmen sind, wenn die Versicherte einen Privatbehandlungsvertrag mit dem Arzt unterzeichnet hat. Es lag halt ein Systemversagen vor.

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