Mittwoch, 31. August 2011

Auf zum "Burn-Out-Seminar" - der Arbeitgeber zahlt

Ein Betriebsrat möchte ein Betriebsratsmitglied in das Seminar "Burn Out im Unternehmen - Der Betriebsrat als Berater" entsenden. Der Arbeitgeber lehnt dies ab, weil bereits im Vorjahr ein anderes Betriebsratsmitglied diese Schulung besucht habe und zudem im Betrieb ein "Employee Assistance Program - EAP" (auf gut deutsch ein Mitarbeiterunterstützungsprogramm) bestünde.

Der Betriebsrat wehrte sich dagegen mit Verweis darauf, dass Mitarbeiter vielzählig Überforderungssituationen melden und der zu entsendende Betriebsrat zudem im Gesundheitsausschuß sitzt.

Wie der Betriebsrats Blog meldet, hat das Arbeitsgericht Essen dem Betriebsrat Recht gegeben. Damit muss der Arbeitgeber Kosten für ein “Burn-out-Seminar” tragen.



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