Ein Rechtsstreit über die Lage von Arbeitszeiten landet vor dem Arbeitsgericht, weil die Kirchgemeinde von der Arbeitnehmerin mit 16 Wochenstunden auch Arbeit am Wochenende über 6 h beansprucht. Damit war jedoch die Arbeitnehmerin nicht einverstanden.
Nach der Pressemeldung auf "Der Westen" kam auf Vorschlag des Arbeitsgerichts eine Verständigung zu Stande, welche selbst als "fragile Lösung" bezeichnet wird. Hiernach soll die Arbeitnehmerin nunmehr zweimal 6 Stunden in der Woche und 4 im Bedarfsfall an Wochenenden arbeiten. Und es soll ein Arbeitszeitkonto geführt werden.
Bleibt zu hoffen, dass diese Einigung himmlichen Segen erfährt.
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