Gewerkschaft und Arbeitgeberverband einigten sich nun auf den Schlichterspruch, mit dem eine Erhöhung der Vergütung im Baugewerber ab 01.05.2011 erfolgt.
Hiernach steigen die Einkommen im Westen ab dem 1. Mai 2011 um 3,0 Prozent und ab 1. Juni 2012 um weitere 2,3 Prozent. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Westen im Jahr 2012 einen Zuschlag in Höhe von 0,3 Prozent zu ihrer Alterssicherung in der Zusatzversorgungskasse der Baubranche.
Im Osten steigen die Einkommen danach ab 1. Juni 2011 um 3,4 Prozent und in einem weiteren Schritt ab dem 1. August 2012 um 2,9 Prozent.
Der Mindestlohn 2 im Westen steigt entsprechend der Tariferhöhung um 3,0 und 2,3 Prozent. Der Mindestlohn 1 soll ab Januar 2012 um 5 Cent angehoben werden. Um einer Angleichung auch der Mindestlöhne zwischen Ost und West näher zu kommen, fällt die Steigerung im Osten deutlich höher aus. Hier wird der Mindestlohn 1 zum 1. Januar 2012 um 25 Cent steigen und wird zum 1. Januar 2013 um weitere 25 Cent angehoben.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 1. April 2011 bis zum 31. März 2013.
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