Dass Männer eine Mütze tragen müssen, soll in den besten Familien vorkommen. Auch Kopftücher sorgen für Streit vor Gerichten.
Aber das ein Arbeitgeber das Tragen einer Kopfbedeckung nur für Männer vorschreibt, geht nach Ansicht des ArbG Köln (Urteil vom 05.04.2001 - 12 Ca 8659/10) doch zu weit.
Nach der Pressemeldung ist ein Pilot nicht verpflichtet, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange der Arbeitgeber ausschließlich das männliche Cockpitpersonal hierzu verpflichtet.
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