Dienstag, 19. April 2011

"Jesus hat Sie lieb" hält vor Gericht

Ein Arbeitnehmer eines Telefonberatungsunternehmens (Call-Center) verabschiedete sich bei Kundengesprächen mit der Abschlußformel: "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei ... und einen schönen Tag".

Der Arbeitgeber störte sich hieran und kündigte dem Arbeitnehmer. Dieser wehrte sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage und verwies auf seine religiöse Überzeugung, welche vom Grundgesetz geschützt werde.

Vor dem ArbG Bochum (Urteil vom 08.07.2010 - 4 Ca 734/10) gewann der Arbeitnehmer. Das Gericht meinte, dass die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeberin hinter der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Klägers zurückzutreten habe.

Der Arbeitgeber ging in Berufung. Nun steht die Berufungsverhandung vor dem LAG Hamm an (am 20.04.2011).

1 Kommentar:

  1. Ich würde mich jedenfalls beim Arbeitgeber in geeigneter Form beklagen, wenn ich am Telefon religiös belästigt würde.

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