Auf den ersten Blick meinte ich, einem Irrtum aufzusitzen. Doch es stand schwarz auf weiß vor mir, in der Presseerklärung des Arbeitsgerichtes Köln vom 15.04.2011.
"Im April 2011 kann das Arbeitsgericht Köln auf eine 200jährige Geschichte zurück blicken."
Nun war es nicht von Anfang an ein Arbeitsgericht, sondern es wird auf vorangegangene Institutionen verwiesen, wie dem unter Napoleon eingeführten "Rat der Gewerbesachverständigen". Diese waren tatsächlich Ergebnis der sozialen Problemlagen in Betrieben und Unternehmen. Wurden anfänglich (u.a. in Lion) Ausschüsse zur Klärung innerbetrieblicher Probleme errichtet, nahm diese Napoleon als Vorbild für die Einrichtung des Rates der Gewerbesachverständigen (vgl.:nach Rechtsgeschichte der Wirtschaft: Seit dem 19. Jahrhundert von Mathias Schmoeckel mit weiteren Nachweisen). Seit 1815 waren diese zuständig für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Mithin kann tatsächlich dem Arbeitsgericht Köln zum 200. Geburtstag gratuliert werden.
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