... und ganz besonders gilt dies für Strassenbahnfahrer.
Das LAG Hamm (13 TaBV 54/10) musste über die (Un-)Wirksamkeit einer Betriebsratswahl der Vestischen Strassenbahnen GmbH entscheiden, weil Wahlvorschläge - nach einigem Hickhack - nicht (funkuhrgenau) punkt 16.00 Uhr beim Wahlvorstand abgegeben wurden.
Damit bestand seitdem kein Betriebsrat.
Also liebe Betriebsratskandidaten und Gewerkschaften und Strassenbahnerinnen und Strassenbahner, Pünktlichkeit ist eine Tugend, auch für Euch und auch um 16.00 Uhr!;)
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