Ein Krankenhaus scheiterte mit seiner Klage auf 1,5 Millionen € Schadensersatz wegen Rufschädigung gegen eine (wohl ehemalige) Arbeitnehmerin und deren Mann.
Durch anonyme Schreiben wurde das - unwahre - Gerücht aufgebracht, dass es zu dutzenden unerklärlichen Todesfällen im Krankenhaus gekommen sei. Aufgrund dieser "Schmutzkampagne" sei es zu Einbußen des Krankenhauses gekommen.
Später stellte sich heraus, dass die Schreiben vom Mann der ehemaligen Herzchirugin stammen. Deshalb verlangte das Krankenhaus Schadensersatz für die Einbußen vor dem Arbeitsgericht.
Das Arbeitsgericht Münster (Az.: 4 Ca 272/10) sah den Nachweis jedoch nicht erbracht, dass die Einbußen auf die "Schmutzkampagne" zurückzuführen seien und wies die Klage mit einem Gegenstandswert (wichtig für die Berechnung der Anwaltskosten)von 1.500.000,00 € ab.
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