Eine Firma schloss mit einem Praktikanten einen Vertrag. Nach dem Vertragsinhalt erhält der Praktikant für die Dauer seiner Ausbildung die Möglichkeit Praxiserfahrungen im Unternehmen zu sammeln und eine monatliche Vergütung für seinen Einsatz. Zudem sagt das Unternehmen (bezeichnet sich im Vertrag als Arbeitgeber) zu, dass der Praktikant nach Abschluss der Ausbildung im Unternehmen beschäftigt werde und falls er innerhalb von 3 Jahren kündige, er die Praktikantenvergütung zurückzahlen soll.
Uups, da komm ich doch ins stolpern. Praktikantenvertrag und Vergütungszurückzahlung.
Nun ja, was solls. Der Praktikant hat nach Abschluss der Ausbildung die Stelle gar nicht erst angetreten. Eine entsprechende Verpflichtung fehlte im "Praktikantenvertrag". Nun fordert der "Arbeitgeber" die gewährte Vergütung zurück und erhebt Klage.
Selbstverständlich konnte im Gütetermin keine Einigung erzielt werden. Wir werden sehen, was das Arbeitsgericht dazu meint
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