Ein Krankenpfleger hat - so behauptete es der Arbeitgeber - etwas von einer übrig gebliebenen Pizza und einer Gulaschportion von Patienten gegessen. Dafür erhielt er die fristlose Kündigung.
Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers war erfolgreich vor dem LAG Schleswig Holstein.
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