Tirol ist ein beliebtes Urlaubsziel. Aber eine Entscheidung des EUGH vom 22.04.2010 - bekannt als "Tirol-Urteil" hat ganz andere Auswirkungen auf den Urlaub und Urlaubsansprüche.
Darf nach einem Übergang von einer Vollzeiterwerbstätigkeit in eine Teilzeittätgkeit der bereits erworbene Urlaubsanspruch abgesenkt bzw. angepasst werden? Diese Frage musste der EUGH klären.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt bei einer 6-Tageswoche 24 (Arbeits-)Tage, bei 5-Tages-Woche 20 (Arbeits-)tage und bei 4-Tages-Woche 16 Tage usw..
Demzufolge könnte ein Arbeitnehmer bei Wechsel von einer 5 Tages-Woche mit Urlaub von 24 Tagen in eine 2 Tages-Woche mit nur 8 Urlaubstagen bis zu 16 Urlaubstage verlieren.
Das Bundesarbeitsgericht hielt das früher für rechtlich in Ordnung. Der EUGH sieht es anders und sagt, dass der einmal erworbene Urlaubsanspruch nicht verloren geht, sondern vollständig zu gewähren ist.
Lassen Sie sich als Arbeitnehmer nichts vormachen und als Arbeitgeber sollten Sie immer die aktuelle Rechtslage berücksichtigen oder einen Anwalt fragen.
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