Das OLG Celle hat eine Anklageschrift gegen Arbeitnehmner (Kraftfahrer) zugelassen, welche eine vom Arbeitgeber gestellte Tankkarte vertragswidrig nutzten, um fremde LKW zu betanken und von deren Fahrern das Benzingeld in die eigene Tasche einzustecken.
Das Landgericht Hildesheim hatte dies zuvor nicht als Betrug zu Lasten des Arbeitgebers gewertet, da keine besondere Vermögenstreupflicht bestanden hätte.
Das sieht auch das OLG Celle ähnlich, sieht den Betrug darin, dass sodann die tankbelege dem Arbeitgeber vorgelegt wurden ohne dem Hinweis, dass damit andere LKW betankt wurden.
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