Dienstag, 5. Juni 2012

Kosten der Unterkunft in Dresden - vorläufig neu geregelt

Bereits das SG Dresden hatte Kritik geübt an der Bemessung der Kosten für Unterkunft für SGB II - Leistungsberechtigte. Nun bestätigt das Sächsische LSG in einem Beschluß, dass Bedenken bestehen und führt aus, welche Werte nun tatsächlich - zumindest vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - anzuwenden sind. Mehr dazu auf http://sozialrecht-chemnitz.blogspot.de/

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