Mittwoch, 30. Mai 2012

CGZP war nie tariffähig - nun ist es klar

Wie das Bundesarbeitsgericht mit der Pressemitteilung 39/12 mitteilt, war die CGZP zu keiner Zeit tariffähig.

Die bei den Arbeits- und Sozialgerichten anhängigen Verfahren, in denen sich die Tariffähigkeit der CGZP als entscheidungserhebliche Vorfrage stellt, können damit ohne die erneute Einleitung eines Beschlussverfahrens nach § 97 ArbGG fortgeführt werden.

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