Schon lange arbeitete der Arbeitnehmer für Daimler. Im November 2007 schlossen er und sein Arbeitgeber eine Vereinbarung über ein "Sabbatjahr". Diese Vereinbarung enthielt eine zunächst bis 2008 befristete Wiedereinstellungszusage für den alten Arbeitsplatz, die Daimler später bis Ende November 2010 verlängerte. Die Freizeit nutzte der Arbeitnehmer, um Geld und militärische Ausrüstung für das Terrornetzwerk zu sammeln. Bei seiner Einreise wurde er auf dem Flughafen Stuttgart verhaftet und später wegen Unterstützung des Terrornetzwerkes Al Kaida rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt.
Unstreitig ist - nach der Meldung der Südwestpresse -, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig die Wiedereinstellung gegenüber Daimler als Arbeitgeber geltend machte. Der Arbeitgeber jedoch lehnte die Wiedereinstellung ab und Widerrief die Zusage. Begründet wurde dies damit, dass der Arbeitnehmer eine Gefahr für die Belegschaft und den Betriebsfrieden darstelle.
Der Arbeitnehmer klagte vor dem Arbeitsgericht Stuttgart und bekam Recht. Nun beschäftigt sich auf Berufung des Arbeitgebers das Landesarbeitsgericht mit diesem Fall.
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