Donnerstag, 24. Mai 2012

Der Bewerber war nicht katholisch - Absage

In einer Stellenausschreibung für die Stelle eines Sekretärs bei der Katholischen Hochschulgemeinde Oldenburg war die Erwartung formuliert, dass sich Bewerber „mit der Botschaft Jesu Christi und dem Leben der katholischen Kirche identifizieren“ sollen. Darüber hinaus forderte die katholische Kirche als Bewerbungsunterlage ein pfarramtliches Zeugnis.

Ein Bewerber machte hierzu keine Angaben und legte auch kein pfarramtliches Zeugnis vor. Er gehörte schlicht nicht der katholischen Kirche an. Der Bewerber erhielt eine Absage.

In seiner Klage auf Entschädigung beruft er sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem unter anderem geregelt ist, dass niemand aus Gründen der Religion in Bewerbungsverfahren benachteiligt werden darf. Das Gesetz gestattet Kirchen und Religionsgemeinschaften allerdings Ausnahmen, wenn die Aufgaben, die der künftige Stelleninhaber ausführen soll, als „verkündigungsnah“ anzusehen sind.

Im Gütetermin konnte das Gericht dieses Voraussetzung „auf den ersten Blick“ nicht erkennen. Er wies jedoch auch darauf hin, dass es keine einheitliche Rechtsprechung darüber gebe, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen an diesem Punkt reiche. Hier sei jeder Fall einzeln zu prüfen.

Eine Einigung kam nicht zu Stande, weshalb das Verfahren fortzusetzen ist, wie nwzonline.de meldete.

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