Diese Frage schoß durch meinen Kopf, als ich von der Entscheidung des LAG Köln (3 Sa 408/11) erfuhr. In dieser Entscheidung stützte ein Arbeitgeber (Rechtsanwalt) eine fristlose Kündigung eines Rechtsanwaltsfachangestellten unter anderem auf
- das Aufladen eines Rasierapparates an der Steckdose des Arbeitgebers
- und das Verlassen des Arbeitsplatzes eine Stunde vor Dienstschluss.
Beides ohne Erfolg.
Die "Stromunterschlagung" ist nach Meinung der Richter eine "Lappalie" und das vorzeitige Verlassen des Arbeitsplatzes zeigte keine betrieblichen Auswirkungen (zumindest hat der Anwalt (Arbeitgeber)dies nicht vorgetragen zur Überzeugung des Gerichts.
Herr Kollege Fehlberg...das steckt noch deutlich mehr drin als nur diese eine (berechtigte) Frage:-)
AntwortenLöschenhttp://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/der-kolner-anwalts-rasierapparat-wie-man-sich-richtig-fertigmacht.html
Andererseits lässt sich die Frage wenigstens tw. beantworten: Der Eigentümer des Apparats war ein männlicher ReNo. Ich nehme an, er benutzte ihn zur Rasur. Warum am Arbeitsplatz? Tja. Alte Justiztradition...