Kollegin Germakowski weist in einem Artikel der Legal Tribune Online (LTO) auf einge Fallstricke hinsichtlich der Vereinbarung der Stellung eines Dienstwagens mit Privatnutzung.
Dieser Artikel hinterlässt den Eindruck, dass wegen der vielzähligen Rechtsprechung hierzu lieber ein Anwalt/eine Anwältin solche Dienstwagenvereinbarungen prüfen bzw. erstellen sollte, bevor sie unterschrieben wird und das "Kind in den Brunnen" gefallen ist. Dem kann ich nach einiger Erfahrung mit verschiedenen Dienstwagenklauseln nur zustimmen.
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