Donnerstag, 2. Dezember 2010

Wenn es mal wieder länger dauert ...

... muss der Dienstherr die Umkleidezeit eines Polizisten nicht als Arbeitszeit vergüten.

Nach einer Entscheidung des OVG NRW (6 A 1546/10, 6 A 979/09 u.a.) ist das An- und Ausziehen der Polizeiuniform keine Arbeit(-szeit).

Ob das alle Berufsgruppen so sehen?

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