Eigentlich könnte es begrüßt werden, wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Frau von der Leyen darauf hinweist, dass auch im Winter das Arbeitsrecht gilt und Anwendung findet.
Doch es könnte doch auch sein - nur mal so eben gesponnen -, dass diese Meldung im Eigeninteresse geschieht, da einige Mitarbeiter fehlen, auf dem Flughafen übernachten müssen oder mit dem Zug irgendwo im Nirgendwo stehen und frieren.
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