Lange war unklar, ob ein vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellter Dienstwagen mit Privatnutzung während einer Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf von 6 Wochen Entgeltfortzahlung zurückgefordert werden kann und darf oder ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen wegen der eingeräumten Privatnutzung auch z.B. für Fahrten zum Arzt benutzen darf.
Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht (PM 91/10) nun geklärt.
Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer bei bestehender Arbeitsunfähigkeit über den Zeitraum von 6 Wochen (Entgeltfortzahlungsanspruch) hinaus den Dienstwagen entziehen oder besser audsgedrückt, dessen Herausgabe (Rückgabe) fordern. Der Arbeitnehmer kann dann nicht mehr den Dienstwagen privat nutzen. Auch Fahrten zum Arzt sind dann nicht mehr mit diesem Fahrzeug möglich. Das heisst, er muss auf den ÖPNV umsteigen. Anbei ein paar Tipps für Chemnitz und Region mit VMS und CVAG.
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