Nach einer Entscheidung des BVerfG (Pressemitteilung Nr. 115/2010 vom 14. Dezember 2010) führt der Wechsel eines Unternehmen aus tarifgebundener Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband in eine OT-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung) nicht zum Wegfall der Tarifbindung gegenüber Arbeitnehmern, wenn die Satzungsregelungen im Arbeitgeberverband keine eindeutige Regelung enthält.
Durch die Nichtannahme zur Entscheidung bestätigt das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes.
Arbeitnehmer sind daher gut beraten, bei Prüfung etwaiger Ansprüche Tarifverträge zu berücksichtigen und hierbei die Satzungen der Arbeitgeberverbände zu beachten.
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