Mit Eintrag vom 14.12.2010 verwiesen wir auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband.
Nur einen Tag später entschied das BAG über einen Sachverhalt, in dem der Arbeitgeberverband eine wirksame OT-Mitgliedschaft vorsah (PM 94/10).
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