Dienstag, 4. Februar 2014

Hat ein Mieter Anspruch auf eine Markise auf dem Balkon?

Ein Münchner Mieter, dessen Wohnung im dritten Obergeschoss liegt, wollte 2012 auf seinem in Richtung Süden weisenden Balkon eine Markise anbringen und bat seine Vermieterin um Zustimmung hierzu. Diese lehnte ab. Der Balkon sei komplett überdacht. Eine zusätzliche Beschattung sei durch einen Sonnenschirm möglich. Würde man einem Mieter das Anbringen einer Markise gestatten, hätten auch die anderen das Recht dazu und es käme zu einem völlig uneinheitlichen Erscheinungsbild des Hauses.

Der Mieter erhob Klage vor dem AG München.

Wie das Amtsgericht entschied, können Sie hier nachlesen.

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