Ein Münchner Mieter, dessen Wohnung im dritten Obergeschoss liegt,
wollte 2012 auf seinem in Richtung Süden weisenden Balkon eine Markise
anbringen und bat seine Vermieterin um Zustimmung hierzu. Diese lehnte
ab. Der Balkon sei komplett überdacht. Eine zusätzliche Beschattung sei
durch einen Sonnenschirm möglich. Würde man einem Mieter das Anbringen
einer Markise gestatten, hätten auch die anderen das Recht dazu und es
käme zu einem völlig uneinheitlichen Erscheinungsbild des Hauses.
Der
Mieter erhob Klage vor dem AG München.
Wie das Amtsgericht entschied, können Sie hier nachlesen.
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