Altersteilzeit - für viele ein willkommener gleitender Übergang in die Altersrente. Doch der Abschluß einer Altersteilzeitvereinbarung hat seine Tücken. Manche fallen erst spät auf und sind teuer.
So bei einem Sparkassenangestellten. Die Sparkasse übernimmt im Rahmen der Beihilfe 100 % der Krankenversicherungsverträge und das bis zum Lebensende. Mit dem Altersteilzeitvertrag wird die Arbeitszeit reduziert. Damit einhergehend wurde auch der Zuschuß zur Krankenversicherung gekürzt - bis zum Lebensende. Nun musste der ehemals Angestellte eine teuren Krankenversicherungsschutz bezahlen. Das will er nicht und verklagte deshalb die Sparkasse vor dem Arbeitsgericht, wie Leverkusener Anzeiger berichtet.
Fazit: Es ist immer besser, ein paar Überlegungen vor Vertragsabschluss anzustellen, als hinterher etwas korrigieren zu wollen.
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