Donnerstag, 31. Januar 2013

Arbeitnehmer soll Arbeitgeber "gewisse Verwaltungsgebühr" zahlen

In einer laufenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung kommt mir doch ein Schreiben eines Arbeitgebers unter, was nur Verwunderung hinterläßt.

In dem Schreiben heißt es in Fettdruck:

"Die Übersicht zu den Überstunden und den aktuellen Stand Nachtstunden zum Zusatzurlaub sind im Büro einzusehen." 

OK - das ist noch nachvollziehbar. Doch gleich danach folgen 5 Worte in halb so kleiner Schrift:

"Eine gewisse Verwaltungsgebühr wird erhoben!"

Moment. Ein Arbeitnehmer will in die Stundenaufzeichnungen seines Arbeitgebers zu seinen Arbeitszeiten Einblick nehmen und soll dafür eine "gewisse Verwaltungsgebühr" zahlen.

Das dürfte sich mit der gesetzlichen Regelung in § 16 ArbZG wenig vertragen und ist zu unbestimmt. Der Arbeitnehmer weiß ja gar nicht, in welcher Höhe er eine Gebühr bezahlen soll.

2 Kommentare:

  1. Wie sich die Sache rechtlich gestalten weiß ich leider nicht.
    Ich finde es allerdings schon sehr dreist, dass ein Arbeitgeber solche Gebühren verlangt.
    Immerhin geht es hier um Überstunden und Nachtstunden. Jeder Arbeitgeber darf doch wohl kontrollieren, ob seine Stunden auch korrekt nachgehalten werden.
    Mich würde noch interessieren wie hoch die Gebühr sein soll.

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  2. Die Höhe der Gebühr blieb ungewiß. Es steht zu vermuten, dass der Arbeitgeber dies abhängig machte von der Person des Arbeitnehmers oder der möglichen Gewinnspanne

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