Donnerstag, 2. Mai 2013

Der Weg zur Arbeit ist zu bezahlen

Eine Frage, welche immer wieder auftaucht. Wann beginnt die Arbeitszeit und was zählt alles zur Arbeitszeit? Gehört auch die Anfahrt zur Arbeitsstelle zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit?

Typische Antwort eines Rechtsvertreters - es kommt drauf an. Auf was es ankommt, hat das BAG in seiner Entscheidung vom 12.12.2012 (5 AZR 355/12) festgehalten.

1. Es sind etwaige vertragliche und tarifliche Vereinbarungen zu finden und zu prüfen.
2. Was arbeitszeitschutzrechtlich Arbeitszeit ist muss nicht vergütungspflichtige Arbeitszeit sein.
3. Aus § 611 BGB kann eine Vergütungspflicht für Fahrtzeiten abgeleitet werden. In den Entscheidungsgründen heißt es hierzu:  Derartige Fahrten (vom Betrieb zu einer auswärtigen Arbeitsstelle) sind eine primär fremdnützige, den betrieblichen Belangen des Arbeitgebers dienende Tätigkeit und damit „Arbeit“. Unklar ist dann aber, wie diese Arbeitszeit zu vergüten ist - hier bedarf es wieder einer Vereinbarung - siehe 1.

Es ist also genau zu prüfen, ob Fahrtzeiten Arbeitszeit sind und wie diese gegebenfalls zu vergüten sind.


2 Kommentare:

  1. Entgegen der Überschrift ist der Weg zur Arbeit nach BAG im Normalfall gerade nicht zu bezahlen, nicht einmal bei auswärtiger Arbeitsstätte.

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  2. § 1 : ich habe immer recht
    § 2 : sollte ich mal nicht recht haben, siehe § 1

    also: alles nach wie vor vollkommen unklar...

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