Eine Mieterin einer Münchner Wohnung erhob mehrfach gegenüber dem
Vermieter die Rüge, dass einige Fenster ihrer Wohnung sowie die
Balkontür undicht
seien. Daraufhin beschloss der Vermieter diese auszutauschen, jedoch in
"weiß" und nicht in der Farbe der alten Fenster "Eiche braun".
Die
Mieterin wollte dies nicht und verweigerte den Einbau. Klar vor dem
Hintergrund, einmal (neue) weiße und dann wieder (alte) braune Fenster
in der Wohnmung zu haben.
Doch auch das Angebot des Vermieters, die
alten Fenster ebenfalls weiß streichen zu lassen, lehnte die Mieterin ab.
Der Vermieter erhob sodann Klage auf Duldung des Einbaus.
Wie das Gericht entschied, erfahren Sie unter mietrecht-chemnitz.
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