Freitag, 24. Mai 2013

Putzmittel in HARIBO Colaflasche

Wer kennt es nicht. Ein anstrengender Schriftsatz muss unbedingt fertig werden, oder das Angebot für den Kunden oder, oder. Um sich konzentrieren zu können, greift man allzu gern zu Aufputschmitteln und seien es nur HARIBO Fruchtgummis in Colaflaschenform. Da kann "blind" drauf vertraut werden.

MMMhhh, kauen auf der weichen Masse und plötzlich macht es Krach und Knack - 2 Zähne hinüber - müssen überkront werden. Was war geschehen?

Die Richter des OLG Hamm kamen nach Beweisaufnahme zu der Feststellung, dass der betroffene Fruchtgummiesser ein Produkt derFa. HARIBO gekaut haben könne. Ebenfalls bestätigte die Beweisaufnahme, dass sich in dem gekauten Fruchtgummi Partikel aus Putzmaterialien befanden, die bei der Herstellung in die Gelatine des Fruchtgummis gelangt sein müssen, und dass ein Kauen auf dieser Masse die vom Kläger erlittenen Zahnschäden herbeiführen kann.

Nach den Erläuterungen des vom Gericht angehörten Sachverständigen können auch hochoptimierte Produktionsprozesse in Einzelfällen derart fehlerhafte Produkte herstellen.

Der Fruchtgummiesser bekam Schadensersatz zugesprochen.

Ich glaube, man sollte den Genuss von Fruchtgummis ernsthaft überdenken und neue Risikohinweise geben wie: "Kann Putzmittel enthalten".

1 Kommentar:

  1. Hm, ich habe es zunächst so verstanden, daß es sich um dem Putz von der Wand oder der Decke der Produktionsstätte handelte.

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