Donnerstag, 16. Mai 2013

Lücke im Arbeitsvertrag - welche Arbeitszeit gilt?

Eine gut bezahlte Arbeitnehmerin (Jahresvergütung 95.000,00 € brutto) verfügt über einen Arbeitsvertrag. Darin heißt es, die Arbeitnehmerin sei im Rahmen ihrer Aufgabenstellung verpflichtet, auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig zu werden. Mit der Vergütung sei die gesamte Tätigkeit für das Unternehmen abgegolten. Weitere Regelungen zur Arbeitszeit enthält der Vertrag nicht.

Nun streiten ich die Parteien, welche Wochenarbeitszeit denn gilt? Der Arbeitgeber meint, sie müsse mindestens 38 h/Wochen schaffen, während die Arbeitnehmerin meint, dass sie hierzu nicht verpflichtet sei.

Das Bundesarbeitsgericht (PM 34/13) schließt die Lücke im Arbeitsvertrag mit der Feststellung:

"Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte." 

Die Arbeitnehmerin verlor diesen Prozess.

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