Wer viel arbeitet, soll sich auch erholen können. Dafür gibt es doch den Urlaub.
Wer in die Ferne reist möchte ungetrübten Reisegenuss. Gerade
Inselbesucher (regelmäßig als "Badeurlauber" tituliert) wollen oft an Bilderbuchstränden baden. Doch was, wenn dies nicht erlaubt ist? Stellt
eine Badeverbot einen Reisemangel dar?
Eine Antwort auf diese Frage fand das Amtsgericht München.
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