Überfälle sind nicht gern gesehen. Kommt dabei jemand zu Schaden, ist es
oft mit Mühen verbunden, entsprechenden Schadensersatz zu erhalten -
wenn überhaupt. Es wäre doch gut, wenn auch woanders noch etwas Geld
herkommen würde, warum nicht von der Berufsgenossenschaft, wenn der
Überfall auf Arbeit geschieht?
Was für einen gesetzlichen Versicherungsschutz erforderlich ist, zeigt die Entscheidung des SG Dresden auf http://sozialrecht-chemnitz.blogspot.de.
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