Weit verbreitet ist das Sicherheitsdenken. Alles muss so werden wie vorausgeplant. Wenn es Abweichungen von der eigenen Zukunftsplanung gibt, ist jemand anderes schuld und dieser andere muss dann dafür sorgen, dass die eigene zukunftsplanung doch noch erfüllt wird.
Ein Beispiel hierfür ist das Begehren eines Rentners auf eine höhere betriebliche Rente (immerhin 90,41 € im Monat), weil zur finanziellen Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2003 eine sprunghaft höhere Beitragsbemessungsgrenze galt. Bis hierher schon zu kompliziert - nun gut, genaueres kann in der Entscheidung des LArbG Stuttgart vom 09.06.2011 - 6 Sa 120/10 und demnächst vom Bundesarbeitsgericht - 3 AZR 475/11 - nachgelesen werden.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Klageabweisung der Vorinstanzen, allerdings unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung.
Fazit: Auch in der Rechtsprechung ändert sich vieles und Propheten als Zukunftsvorhersager wären schön, gibt es aber nicht.
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