Montag, 15. April 2013

unabsichtliche Fehleintragung führt zu fristloser Kündigung

In vielen Arbeitsverhältnissen führen Arbeitnehmer die Zeiterfassungsbelege. Werden diese unzutreffend vom Arbeitnehmer ausgefüllt, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt auch, wenn eine Falscheintragung auch ohne Absicht des Arbeitnehmers erfolgte.

Eine Mitarbeiterin eines Museums durfte die von ihr geleisteten Arbeitszeiten handschriftlich auf Zeitkarten erfassen. Für einen Tag, an dem sie nicht gearbeitet hatte, war auf ihrer Zeitkarte eine geleistete Arbeitszeit von sechs Stunden eingetragen. Als der Arbeitgeber das bemerkte, wurde ihr wegen Arbeitszeitbetrug fristlos gekündigt. Sie wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage und trug vor, sie wisse nicht, wie es zu der falschen Eintragung auf der Zeiterfassungskarte gekommen ist. Wenn die falsche Eintragung überhaupt von ihr stammen sollte, dann sei dies jedenfalls nur versehentlich geschehen. Eine Abmahnung hätte genügt.

Das  Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (10 Sa 270/12) bestätigte die fristlose Kündigung. Der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, kann grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dabei kommt es allein  auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch an.Wird die fehlende Kontrollmöglichkeit dazu ausgenutzt, die Zeiterfassungskarte falsch auszufüllen, ist das für eine weitere Zusammenarbeit notwendige Vertrauen unwiederbringlich zerstört. Arbeitgeber können von ihren Mitarbeitern erwarten, dass diese ihre Kommens- und Gehenszeiten sofort eintragen, weil mit zunehmendem Zeitablauf das menschliche Erinnerungsvermögen abnimmt.

2 Kommentare:

  1. Finde ich schwierig ... zum einen finde ich "durfte" ihre Arbeitszeit handschriftlich auf Zeitkarten erfassen, das falsche Wort. Für einen ehrlichen Mitarbeiter gibt es keinen Grund, warum er nicht ein elek. Zeiterfassungssystem bevorzugen sollte.

    Dazu kommt, dass sowas wirklich leicht passiert ... ist mir auch schon passiert, dass ich am letzten Arbeitstag vor dem Urlaub nicht mehr aufgeschrieben habe, wann ich nach Hause gegangen bin und zwei Wochen später wusste ich es nicht mehr ... da wurde eben geschätzt ... vermutlich zugunsten des Arbeitgebers :)

    Also wer nur 10 Minuten absichtlich zu viel einträgt, sollte gefeuert werden ... da bin ich klar dafür ... aber man kann sich doch wirklich mal irren...

    Hmm ... aber wo zieht man als Richter die Grenze ?? Vermutlich wirft kein Arbeitgeber eine "gute Kraft" wegen sowas raus ... sowas wird verwendet wenn man sich sowieso schon trennen wollte, bislang aber keinen Grund dafür gefunden hat ...

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