Montag, 22. April 2013

Schrottsortieren kann Mobbing sein - Schmerzensgeld

Mobbing
Ein in einer IT-Abteilung beschäftigter Arbeitnehmer war bis 2003 Bereichsleiter IT-Softwareservice gewesen.

Nachdem er sich über Unterbeschäftigung beklagt hatte, wurde er angewiesen, tägliche Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu sortieren.

Der Konflikt zwischen den Parteien spitzte sich zu, der Arbeitnehmer wurde psychotherapeutisch behandelt. Zuletzt brach der Geschäftsführer der Arbeitgeberin ein BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement), in dem die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers nach langanhaltender Erkrankung erörtert werden sollte, ab. Der Arbeitnehmer ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig erkrankt.

Schmerzensgeld
Das ArbG Siegburg(1 Ca 1310/12) hat der Schmerzensgeldklage des Arbeitnehmers stattgegeben und die Arbeitgeberin und den Geschäftsführer zur Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

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