Freitag, 26. Juli 2013

Ermäßigung für Arbeitslose bei öffentlichem Sex

Das ein öffentlich vollzogener Geschlechtsakt (z.B. im Parkanlagen von Berlin) eine bußgeldbewehrtes Erregen öffentlichen Ärgernisses darstellt, dürfte bekannt sein. Die Festsetzung der Höhe des Bußgeldes orientiert sich zudem an den Einkommensverhältnissen, weshalb arbeitslose oder geringverdienende Menschen für ein und diesselbe Ordnungswidrigkeit ein geringeres Bußgeld zahlen als ein reicher Mensch.

Das dies in der Presse als "Arbeitslosenrabatt" bezeichneit wird, dürfte dem medialen Sommerloch geschuldet sein, entspricht dies doch de
r deutschen Rechtsordnung. 

1 Kommentar:

  1. ja ist schon lage bekannt. sind 10€ tagessatz...fast überall, fast immer ... ist trotzdem viel

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