Donnerstag, 27. März 2014

Überstunden oder Schnupperpraktikum

Eine Vielzahl von Medien berichtet über eine REWE-Markt, in dem eine junge Frau über 8 Monate ein Praktikum nach dem anderen absolvierte, z.B. hier und hier und hier. Entgegen mancher Überschrift ging es nicht um Überstunden, sondern vielmehr darum, dass die junge Frau nachweisen konnte, dass sie mehr wie eine Arbeitskraft beschäftigt wurde als angeleitet.

Schön, dass auch junge Menschen auf diesen Schindluder aufmerksam werden und nicht mehr alles klaglos hinnehmen und auch für "Aufklärung in eigenen Reihen" sorgen.

Aktualisierung vom 17.10.2014:
REWE ging in Berufung und das Landesarbeitsgericht Hamm (1 Sa 664/14) gab REWE Recht und kassierte das erstinstanzliche Urteil des ArbG Bochum.

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