Ob der Speicherplatz einfach voll war oder es doch andere Gründe gab, einige Daten zu löschen? Arbeitnehmer sollten vor einer Datenlöschung lieber einmal mehr überlegen, ob sie das richtige tun!
Ein Arbeitnehmer war seit 01.01.2009 bei einem Unternehmen der EDV-Branche als
Account-Manager beschäftigt. Nach den Ermittlungen eines (gerichtlich
eingesetzten) Sachverständigen hat der Arbeitnehmer am 29.06.2009 gegen 23:00
Uhr und am 30.06.2009 zwischen 11:02 Uhr und 14:50 Uhr von seinem
Benutzer-Account im Betrieb ca. 80 eigene Dateien gelöscht und weitere
374 Objekte, nämlich 144 Kontakte, 51 E-Mails, 167 Aufgaben und 12
Termine.
Hintergrund sollen laufende Verhandlungen der Parteien um die
Abänderung bzw. Aufhebung seines Arbeitsvertrages gewesen sein.
Am 01.07.2009
entdeckte die Arbeitgeberin die Löschungen und kündigte dem Arbeitnehmer fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31.08.2009.
Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung nur als ordentliche Kündigung für gerechtfertigt. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main (7 Sa 1060/10) war dagegen der Ansicht, das Fehlverhalten rechtfertige die fristlose Kündigung.
Die umfangreiche
Datenlöschung am 29. und 30.06.2009 habe das Vertrauen in die Integrität des
Arbeitmnehmers vollständig zerstört. Die Daten stünden in der Verfügungsmacht
des Arbeitgebers. Eine eigenmächtige Löschung durch einen Arbeitnehmer
mit den sich daraus ergebenden internen Problemen und gegenüber Kunden
sei ein so erheblicher Verstoß gegen selbstverständliche Nebenpflichten
aus dem Arbeitsvertrag, dass die sofortige Beendigung des
Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sei.
Auch eine Abmahnung, die in der Regel einer Kündigung aus
verhaltensbedingten Gründen vorangehen muss, sei hier nicht notwendig
gewesen. Der Arbeitnehmer habe genau gewusst, dass die Löschung der Daten von
der Arbeitgeberin auf keinen Fall hingenommen werden würde.
Wirklich ernstgemeinte Frage: in welcher Firma kann man Daten "echt" löschen??? und dann ist noch von der EDV-Branche die Rede...
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