Schlüsselverlust - nicht nur Mieter und Vermieter streiten sich um etwaigen Schadensersatz, falls ein Schlüssel verloren geht und beispielsweise die gesamte Schließanlage eines Gebäudes ausgewechselt werden muss. Immerhin kann es auch zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen, wenn der Arbeitnehmer den Schlüssel zum Unternehmensgebäude oder der Produktionshalle verliert.
Vor diesem Hintergrund dürfte sich die Aussage des BGH (Urt. v. 05.03.2014, Az. VIII ZR 205/13) zum Mietrecht aber auch auf das Arbeitsrecht und den innerbetrieblichen Schadensausgleich anwenden lassen. Ein Schaden wird erst dann ersetzt, wenn er reguliert wird bzw. ist.
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