Eine in einer Mail an Kollegen angekündigte und nach Personalgespräch aufrechterhaltene Arbeitsverweigerung führt zur fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers.
Er ist damit nicht einverstanden. Hat er doch seine Arbeitsverweigerung damit begründet, Arbeitsschutzmaßnahmen eingefordert zu haben und solange diese nicht umgesetzt werden, könne er partiell seine Arbeit nicht ausüben. Er erhob Kündigungsschutzklage.
Im Gütetermin kommt es entgegen den Erwartungen tatsächlich zu einem günstigen Vergleichsabschluss - eine ordentliche fristgerechte Kündigung und eine Abfindung. Im Termin wird überraschend auch ein Arbeitszeugnis übergeben. Aus den darin aufgfeführten Stammdaten des Arbeitnehmers ergibt sich, dass er am Tag des arbeitsgerichtlichen Gütetermins Geburtstag hat.
Über das "Geschenk" hat er sich sichtlich gefreut.
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