Freitag, 15. November 2013

Meniskusschaden = Berufskrankheit

Meniskusschäden bei Fußballerspielern der obersten vier Spielklassen sind infolge der mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeit als Berufskrankheit anzuerkennen sind, meint das Hessische Landessozialgericht (vom 30.09.2013 - L 9 U 214/09)

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