Meniskusschäden bei Fußballerspielern der obersten vier Spielklassen
sind infolge der mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die
Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeit als
Berufskrankheit anzuerkennen sind, meint das Hessische Landessozialgericht (vom 30.09.2013 - L 9 U 214/09)
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