Montag, 30. Juni 2014

Erschwerniszulage wegen Gestank

In Hohenwarth, einem staatlich anerkannter Erholungsort (wirbt mit "Die Natur ist unser Wahrzeichen"), ist seit 1990 ein Klärwärter tätig. Wer Interesse an dieser oft in seiner Wichtigkeit verkannten Tätigkeit hat, findet hier die Grundlagen für den Betrieb von Kläranlagen im Rahmen einer Ausbildung.

Der Klärwärter von Hohenwarth verlangt nun von der Gemeinde die Bezahlung von Rufbereitsschaftszeiten und Überstunden, mithin dass vor den Arbeitsgerichten alltägliche. Doch aussergewönhlich ist seine Forderung nach einem Erschwerniszuschlag. Seine Begründung laut Meldung auf mittelbayrische.de: aufgrund der „geruchsintensiven“ Arbeit stünde ihm ein Erschwerniszuschlag zu.

Nun ja, am Ende einigten sich Klärwärter und Gemeinde um des liebens Friedens willen auf eine Teilzahlung  wegen der Rufbereitschaftszeiten.

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