Die Zeitung „taz“ hatte eine ihrer freien Volontärsstellen ausschließlich für
eine Frau mit Migrationshintergrund ausgeschrieben und lehnte die
Bewerbung von Männern – unter ihnen die des Bewerbers – von vornherein ab.
Die „taz“ rechtfertigte dies mit der Argumentation, dass ein solches Vorgehen erforderlich sei, um den Anteil von Frauen in
Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen.
Das Arbeitsgericht Berlin
hat - nach der Meldung auf www.tagesspiegel.de - der Klage eines Mannes entsprochen und die „taz“ zur Zahlung einer
Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt.
Die "taz", so
das Gericht in seiner Urteilsbegründung, habe den Bewerber bei der
Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise
benachteiligt. Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern
ausnahmslos auszuschließen. Auch sei die Maßnahme nicht geeignet, den
Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es lediglich um
die Besetzung einer Volontariatsstelle gehe.
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